Lippen- und Zungenbändchen Korrektur


Das Lippenbändchen befindet sich zwischen den Schneidezähnen und verbindet die Lippeninnenseite mit dem Oberkiefer.

In der Regel wird eine Korrektur des Lippenbändchens bei Neugeborenen oder Kleinkindern durchgeführt um eine funktionelle oder ästhetische Beeinträchtigung, wie zum Beispiel Lispeln, zu verhindern. Durch den kurzen ambulanten Eingriff wird eine ungestöhrte Nahrungsaufnahme und die Entwicklung der Sprache gesichert.

Im Falle eines verkürzten oder zu nah an den Zähnen gewachsenen Lippenbändchens kann es passieren, dass Zähne auseinandergedrängt werden. Bei Grundschulkindern wird dieser Eingriff daher häufig unternommen um eine Schließung der oberen Fronzzähne zu erreichen und so das entstehen von Zahnlücken, einem so genannten Diastema, zu verhindern oder bereits vorhandene zu schliessen.

Bei Erwachsenen kann ein tief ansetzendes Lippenbändchen einen Zahnfleischrückgang begünstigen oder zu schlecht sitzenden Prothesen führen. Die Lippenbändchenkorrektur erfolgt daher zumeist im Rahmen von kieferorthopädischen Maßnahmen wie z.B. bei einer Paradontitis Behandlung oder einer Implantat-Anpassung.

Bei dem kleinen chirurgische Eingriff wird durch einen kleinen Schnitt das Lippenbändchen korrigiert.

Das Zungenbändchen verbindet die untere Seite der Zunge mit dem Mundboden.

Bei fünf Prozent aller Neugeborenen wird eine Verkürzung des Zungenbändchens festgestellt, wodurch die Zunge in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigt werden kann. Dies kann nicht nur zu Problemen beim Stillen und Schlucken führen, sondern auch später beim Sprechen. Diese verwachsung sollte durch einen kleinen chururgischen Eingriff wenn möglich, vor der Vollendung des fünften Lebensjahres korrigiert werden.

Ambulant und unter Narkose wird durch einen kleinen Schnitt eine Verlängerung des dünnen Bändchens erreicht und dauert in der Regel bei uns in der Implantatpraxi-Rudow nicht länger als 25 Minuten .